Veröffentlichung von Politiker-Foto in privater Situation kann ohne Einwilligung erlaubt sein (Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 310/14)
Im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung über ein bedeutendes politisches Ereignis (hier: Misstrauensabstimmung im Berliner Abgeordnetenhaus) kann die ohne Einwilligung erfolgende Veröffentlichung von Fotos, die den davon möglicherweise betroffenen Regierenden Bürgermeister am Vorabend in einer an sich privaten Situation zeigen (hier: “bei einem Drink” beim Abendessen in einer bekannten Berliner Bar), …
BGH, K&R 2017, 42-44 (Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 310/14)
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