Vorratsdatenspeicherung 2015 – Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherpflicht für Verkehrsdaten
Der Bundestag hat am 16. 10. 2015, nach zweiter und dritter Lesung die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Verabschiedet wurde ein von der Regierungskoalition eingebrachter Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/5088) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung1Die einzige wesentliche Ergänzung durch den Rechtsausschuss war die Einführung eine “Evaluierung” des Gesetzes durch die Bundesregierung unter Einbeziehung eines im Einvernehmen mit dem Bundestag bestellten Sachverständigen. …
Forgó/Heermann, K&R 2015, 753-759
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