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K&R 2019, 130
OLG Hamm 
YouTube-Video begründet keinen Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung (Urteil vom 22.11.2018, 4 U 140/17)

Einen eigenständigen Verletzungsgehalt weist die von dem Beklagten aufgenommene und sodann veröffentlichte Videosequenz, die den Kläger bei der Durchführung der Gepäckkontrolle am Flughafen zeigt, nicht auf. Die höchstens zwei Sekunden lange Szene mit dem Kläger innerhalb des YouTube-Videos ist nicht mehr als Beiwerk. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Hamm, K&R 2019, 130-131 (Urteil vom 22.11.2018, 4 U 140/17)

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