Anwendungsbereich der EuGVVO – verbraucherschutzrechtliche Lauterkeitsklage durch eine nach nationalem Recht ermächtigte Behörde (Urteil vom 16.07.2020, C-73/19)
Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass unter den Begriff “Zivil- und Handelssachen” in dieser Bestimmung eine Klage von Behörden eines Mitgliedstaats gegen in einem anderen Mit-609gliedstaat ansässige Gewerbetreibende fällt, …
EuGH, RIW 2020, 608-613 (Urteil vom 16.07.2020, C-73/19)
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