Die Vorsteuer in Immobilien-KVGen – Quo Vadis?
Mit Urteil vom 16.12.2020 hat der BFH den Vorsteuerabzug bei Kapitalverwaltungsgesellschaften mit Immobilien-Sondervermögen (“KVGen”) erstmalig einer höchstrichterlichen Würdigung unterworfen und diesem größtenteils eine Absage erteilt. Mit dem Urteil (a) durchbricht der BFH die in der Praxis bisher vorherrschende Sphärenabgrenzung, (b) weitet den Verwaltungsbegriff unter Einbeziehung der für Rechnung des Sondervermögens getätigten Aufwendungen signifikant aus und (c) verletzt damit nach Auffassung der Autoren im Ergebnis das umsatzsteuerliche Neutralitätsgebot.…
Walter/Mehrgardt, BB 2022, 407-417
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