EuGVVO – Rechtsbehelf gegen Vollstreckbarerklärung und faires Verfahren (Urteil vom 12.12.2019, C-433/18)
Art. 43 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. 12. 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er einem Verfahren betreffend die Zulassung von Rechtsbehelfen zur weiteren Prüfung nicht entgegensteht, in dem zum einen das mit der Sache befasste Berufungsgericht über die Frage der Zulassung des bei ihm eingelegten Rechtsbehelfs zur weiteren Prüfung auf der Grundlage der Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, …
EuGH, RIW 2020, 122-125 (Urteil vom 12.12.2019, C-433/18)
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