EulnsVO – Anwendbarkeit des Rechts des Hauptinsolvenzverfahrens auf nicht angemeldete Steuerschulden im Vollstreckungsverfahren (Urteil vom 09.11.2016, C-212/15)
Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. 5. 2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass nationale Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die in Bezug auf einen Gläubiger, der nicht an diesem Verfahren teilgenommen hat, die Verwirkung des Rechts, seine Forderung geltend zu machen, oder die Aussetzung der Zwangsvollstreckung einer solchen Forderung in einem anderen Mitgliedstaat vorsehen, …
EuGH, RIW 2017, 149-152 (Urteil vom 09.11.2016, C-212/15)
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