Kein Erlass eines Europäischen Kontenpfändungsbeschlusses auf Grund eines nicht vollstreckbaren Mahnbescheids (Urteil vom 07.11.2019, C-555/18)
Art. 4 Nr. 10 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. 5. 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass ein nicht vollstreckbarer Mahnbescheid wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende nicht unter den Begriff “öffentliche Urkunde” im Sinne dieser Vorschrift fällt.…
EuGH, RIW 2020, 30-35 (Urteil vom 07.11.2019, C-555/18)
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