Niederlassungsfreiheit – Einkünfteberichtigung bei nicht zu Marktbedingungen gewährten Vorteilen an ausländische Tochtergesellschaften (Urteil vom 31.05.2018, C-382/16)
Art. 43 EG (jetzt Art. 49 AEUV) in Verbindung mit Art. 48 EG (jetzt Art. 54 AEUV) ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden grundsätzlich nicht entgegensteht, nach der die Einkünfte einer in einem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft, die einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen mit ihr verflochtenen Gesellschaft unter Bedingungen Vorteile gewährt hat, …
EuGH, RIW 2018, 539-544 (Urteil vom 31.05.2018, C-382/16)
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