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RIW 2019, 87
BGH 
Pflicht zur Prozesskostensicherheitsleistung für Kläger aus Saudi-Arabien (Beschluss vom 23.10.2018, XI ZR 549/17)

Der Ausnahmetatbestand des § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, dass aufgrund völkerrechtlicher Verträge keine Sicherheit wegen der Prozesskosten zu leisten ist, greift im Verhältnis zum Königreich Saudi-Arabien nicht ein.

BGH, RIW 2019, 87-88 (Beschluss vom 23.10.2018, XI ZR 549/17)

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