Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall – zulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit (Urteil vom 22.05.2019, I R 11/19)
Die aufgrund des Steuersenkungsgesetzes vom 23. 10. 2000 am 1. 1. 2001 in Kraft getretenen Änderungen des Systems der Hinzurechnungsbesteuerung haben dazu geführt, dass die sog. Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EG (jetzt: Art. 64 Abs. 1 AEUV) keine Anwendung mehr findet und die Hinzurechnungsbesteuerung im Zusammenhang mit Direktinvestitionen hinsichtlich einer in einem Drittstaat (hier: Schweiz) ansässigen Zwischengesellschaft sich fortan an der Kapitalverkehrsfreiheit (Art.…
BFH, RIW 2020, 92 (Urteil vom 22.05.2019, I R 11/19)
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