Mehrwertsteuererstattung an Steuerpflichtige in anderen Mitgliedstaaten – keine Ausschlussfrist im Antragsverfahren (Urteil vom 02.05.2019, C-133/18)
Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. 2. 2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige ist dahin auszulegen, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Frist von einem Monat, um dem Mitgliedstaat der Erstattung die von ihm angeforderten zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, …
EuGH, RIW 2020, 88-92 (Urteil vom 02.05.2019, C-133/18)
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