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RIW 2021, 230
EuGH 
Verfall einer Unionsmarke wegen Nichtbenutzung – Fristberechnung im Rahmen einer Widerklage (Urteil vom 17.12.2020, C-607/19)

Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 vom 26. 2. 2009 über die [Unionsmarke] ist dahin auszulegen, dass im Fall einer Widerklage auf Erklärung des Verfalls einer Unionsmarke der Zeitpunkt, auf den für die Feststellung, ob der in dieser Bestimmung genannte ununterbrochene Zeitraum von fünf Jahren abgelaufen ist, abzustellen ist, der Zeitpunkt der Erhebung dieser Klage ist.

EuGH, RIW 2021, 230-233 (Urteil vom 17.12.2020, C-607/19)

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