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RIW 2021, 233
BGH 
Anwendbarkeit des CISG – Einbeziehung von AGB (Urteil vom 26.11.2020, I ZR 245/19)

Die Schiedseinrede ist rechtzeitig vor Beginn der mündlichen Verhandlung erhoben, wenn sie in der Einspruchsschrift nach Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren erhoben wird.

BGH, RIW 2021, 233-238 (Urteil vom 26.11.2020, I ZR 245/19)

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