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SANB 2024, 188
OLG Stuttgart 
Keine Zustimmung der Gesellschafter für Einleitung des StaRUG-Verfahrens bei Alternativlosigkeit der Restrukturierung gegenüber dem Insolvenzverfahren (Beschluss vom 21.08.2024, 20 U 30/24)

Ein Gesellschafterbeschluss ist für die Einleitung eines Verfahrens nach dem StaRUG jedenfalls nicht erforderlich, wenn das Restrukturierungsverfahren die einzige hinreichend erfolgversprechende Alternative zu einem Insolvenzverfahren ist.

OLG Stuttgart, SanB 2024, 188-201 (Beschluss vom 21.08.2024, 20 U 30/24)

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