Markenrecht: Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten nach Vorabinformation über beabsichtigten Parallelimport von Arzneimitteln (Urteil vom 17.09.2015, 6 U 127/14)
Nimmt der Inhaber einer Arzneimittelmarke die nach der Rechtsprechung des EuGH erforderliche Vorabinformation durch einen Parallelimporteur über den beabsichtigten Import eines Arzneimittels durch Übersendung der veränderten Verpackung zum Anlass, den Parallelimporteur deswegen abzumahnen, sind die dadurch entstandenen Anwaltskosten in der Regel auch dann nicht nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag erstattungsfähig, …
OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 524-525 (Urteil vom 17.09.2015, 6 U 127/14)
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