Presserecht/Verfahrensrecht: Unzulässige Verfassungsbeschwerde in äußerungsrechtlichem Eilverfahren mangels Rechtswegerschöpfung (Beschluss vom 25.08.2023, 1 BvR 1612/23)
Nach der Rechtsprechung des BVerfG kann eine Verfassungsbeschwerde ausnahmsweise unmittelbar gegen eine einstweilige Verfügung selbst erhoben werden, wenn zwar andere Rechtsverletzungen – auch ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör – fachgerichtlich angegriffen werden können, die Rügen der Verfassungsbeschwerde sich aber auf eine Rechtsverletzung unmittelbar durch die Handhabung des Prozessrechts im Verfahren über den Erlass der einstweiligen Verfügung selbst richten. …
BVerfG, WRP 2023, 1341-1344 (Beschluss vom 25.08.2023, 1 BvR 1612/23)
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