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WRP 2015, 972
BGH 
Urheberrecht: Motorradteile (Urteil vom 15.01.2015, I ZR 148/13)

a) Eine rechtsverletzende Dauerhandlung (hier das unbefugte öffentliche Zugänglich-machen von Fotografien im Internet) ist zur Bestimmung des Beginns der Verjährung gedanklich in Einzelhandlungen (also in Tage) aufzuspalten, für die jeweils eine gesonderte Verjährungsfrist läuft.

BGH, WRP 2015, 972-976 (Urteil vom 15.01.2015, I ZR 148/13)

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