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WRP 2015, 1008
OLG Frankfurt a. M. 
Verfahrensrecht: Organisationsverschulden, Ordnungsgeldhöhe und Kostenentscheidung bei Mindestordnungsgeld (Beschluss vom 17.06.2015, 6 W 48/15)

Trifft der Schuldner nicht alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen, um Zuwiderhandlungen durch Angestellte und Beauftragte zu verhindern, trifft ihn ein eigenes Organisationsverschulden hinsichtlich Verstößen, die durch derartige Maßnahmen verhindert worden wären.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 1008-1009 (Beschluss vom 17.06.2015, 6 W 48/15)

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