Verfahrensrecht/Presserecht: Prozessuale Waffengleichheit beim Erlass von einstweiligen Verfügungen im Beschlusswege I (Beschluss vom 30.09.2018, 1 BvR 2421/17)
Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit verletzt ein Beschluss über den Erlass einer einstweiligen Verfügung, der sowohl ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners als auch vermittels einer einseitigen Hinweiserteilung allein an den Antragsteller, ohne den Antragsgegner hierüber unverzüglich zu benach¬1444richtigen, ergangen ist, diesen in seinem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit aus Art. …
BVerfG, WRP 2018, 1443-1448 (Beschluss vom 30.09.2018, 1 BvR 2421/17)
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