Wettbewerbsrecht: Aufklärungspflicht des Abgemahnten bei gewissermaßen listiger Begrenzung von Unterlassungspflichten (Urteil vom 01.06.2023, 4 U 225/22)
Aus der durch eine vorangegangene Abmahnung begründeten wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung eigener Art kann sich für den Verletzer, der sich nicht des der Abmahnung beigefügten Entwurfs einer Unterlassungserklärung bedient, sondern stattdessen eine eigene Erklärung formuliert, eine Pflicht zur Aufklärung ergeben, inwieweit er hierdurch seine Unterlassungspflichten – stillschweigend und insofern womöglich auf eine gewisse Art und Weise „listig“ – abweichend von den üblichen Gepflogenheiten begrenzen will, …
OLG Hamm, WRP 2023, 992-998 (Urteil vom 01.06.2023, 4 U 225/22)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Wettbewerb in Recht und Praxis
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.