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WRP 2017, 1498
OLG Düsseldorf 
Wettbewerbsrecht: Kein Wegfall der Wiederholungsgefahr durch beschränkte Unterlassungserklärung (Beschluss vom 27.06.2017, I-20 W 40/17)

Eine Unterlassungserklärung ist nicht geeignet, die durch einen Wettbewerbsverstoß hervorgerufene Wiederholungsgefahr zu beseitigen, wenn die bei weiteren Verstößen verwirkte Vertragsstrafe bei drei oder mehr gleichzeitig festgestellten Verstößen auf drei Fälle beschränkt wird.

OLG Düsseldorf, WRP 2017, 1498-1499 (Beschluss vom 27.06.2017, I-20 W 40/17)

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