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WRP 2017, 1499
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Zur Irreführung durch den Begriff „Zentrum“ in einer Geschäftsbezeichnung und zur Beeinflussung des Verbrauchers durch kostenlose Leistungen (Urteil vom 03.08.2017, 6 U 35/17)

Der als Bestandteil einer Geschäftsbezeichnung verwendete Begriff „Zentrum“ wird vom Verbraucher in der Regel als Hinweis auf eine gewisse Größe und Marktbedeutung des so bezeichneten Unternehmens verstanden; er ist daher irreführend, wenn das Unternehmen dieser Erwartung nicht entspricht.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 1499-1500 (Urteil vom 03.08.2017, 6 U 35/17)

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