Wettbewerbsrecht: Angebot eines Medizinprodukts mit irreführenden Angaben über dessen Leistung (Urteil vom 28.09.2017, 6 U 183/16)
Die einem Medizinprodukt verliehene Zweckbestimmung ist mit dem Irreführungsverbot des § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 MPG nicht allein deshalb vereinbar, weil der Hersteller das Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen hat. Auch einem Händler ist der Vertrieb des Medizinprodukts unter der Zweckbestimmung daher jedenfalls dann zu untersagen, wenn feststeht, dass der CE-Kennzeichnung durch den Hersteller keine wissenschaftliche Bewertung für den Wirkungsnachweis zugrunde gelegen hat.…
OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 1500-1501 (Urteil vom 28.09.2017, 6 U 183/16)
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