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WRP 2015, 1244
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Verpflichtung zur Einbeziehung einer auf einer Kreuzfahrt zu entrichtenden Servicepauschale in die Gesamtpreisangabe (Urteil vom 18.06.2015, 6 U 69/14)

Die Verpflichtung zur End- bzw. Gesamtpreisangabe nach § 1 Abs. 1 PAngV besteht aus unionsrechtlichen Grün¬1245den nur, wenn eine „Aufforderung zum Kauf“ vorliegt, und auch nur für solche Preisbestandteile, die „vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können“.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 1244-1246 (Urteil vom 18.06.2015, 6 U 69/14)

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