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WRP 2015, 1242
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: Sternchenhinweis (Urteil vom 17.07.2015, 4 U 49/15)

Die Bedingungen der Inanspruchnahme einer Verkaufsfördermaßnahme müssen nicht nur klar und eindeutig angegeben werden, sondern auch erkennbar und leicht zugänglich sein. Eine leichte Zugänglichkeit liegt nicht vor, wenn sich die Informationen, auf die ein Hinweissternchen verweist, auf einer der vorhergehenden Seiten einer mehrseitigen Werbung befindet. Die Bedingungen der Inanspruchnahme einer Verkaufsförderungsmaßnahme müssen im Rahmen der konkreten Werbung zur Verfügung gestellt werden. …

OLG Karlsruhe, WRP 2015, 1242-1244 (Urteil vom 17.07.2015, 4 U 49/15)

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