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WRP 2015, 231
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Veränderung der tatsächlichen Umstände (Urteil vom 04.12.2014, 6 U 30/14)

Die Wiederholungsgefahr für eine begangene unlautere Handlung kann ausnahmsweise auch dadurch beseitigt werden, dass auf Grund einer inzwischen eingetretenen Veränderung der tatsächlichen Umstände an der künftigen Unlauterkeit der in Rede stehenden Handlung kein Zweifel mehr besteht. Die Wiederholungsgefahr entfällt in einem solchen Fall jedoch erst, wenn der Verletzer sich auf den Wegfall der Wiederholungsgefahr unter diesem Gesichtspunkt berufen hat.…

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 231-232 (Urteil vom 04.12.2014, 6 U 30/14)

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