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WRP 2015, 228
OLG Hamm 
Wettbewerbsrecht: Verweise auf das gesundheitsbezogene Wohlbefinden in einer Werbung für Bach-Blüten (Urteil vom 07.10.2014, 4 U 138/13)

Zur Werbung für „Bach-Blütenprodukte“ mit Verweisen auf die Gesundheit oder das gesundheitsbezogene Wohlbefinden i. S. d. Art. 10 Abs. 3 HCVO.

OLG Hamm, WRP 2015, 228-231 (Urteil vom 07.10.2014, 4 U 138/13)

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