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WRP 2019, 1596
OLG Rostock 
Wettbewerbsrecht: Irreführung wegen Bewerbung von Maracuja-Nektar als Saft und Hotelgutscheine (Urteil vom 25.09.2019, 2 U 22/18)

Die Bewerbung eines „(Maracuja-)Nektars“ als „(Maracuja-)Saft“ ist wettbewerbswidrig. Die Falschbezeichnung als „Saft“ ist zur Irreführung der relevanten Verkehrskreise – hier der Einzelhandelsendkunden – geeignet.

OLG Rostock, WRP 2019, 1596-1602 (Urteil vom 25.09.2019, 2 U 22/18)

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