Wettbewerbsrecht: Irreführender Inhalt einer Werbung zur Netzabdeckung eines Mobilfunktarifs (Beschluss vom 16.06.2015, 6 U 26/15)
Dem Werbespruch „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ entnimmt der Verkehr – soweit die Aussage in einen humorvollen Zusammenhang gestellt ist – nicht die Behauptung, das werbende Unternehmen biete ihm eine vollständige, lückenlose Netzabdeckung. Die Werbung ist daher nicht irreführend, wenn der Anbieter jedenfalls die zum Zeitpunkt der Werbung technisch höchstmögliche Verbindungsdichte zur Verfügung stellt (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung).…
OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 1120-1122 (Beschluss vom 16.06.2015, 6 U 26/15)
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