Wettbewerbsrecht/Markenrecht: Irreführung durch Schutzrechtshinweis zu einem Zeichen (Beschluss vom 15.06.2015, 6 W 61/15)
Wird ein Zeichen, mit einem Schutzrechtshinweis (R im Kreis) versehen und weicht dieses Zeichen von der eingetragenen Marke ab, fehlt es jedenfalls an einer Irreführung, wenn die vorgenommenen Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändern (§ 26 Abs. 3 MarkenG). In diesem Sinne ist es unschädlich, wenn bei einer Wort/Bildmarke die graphische Anordnung der Zeichenbestandteile zueinander leicht verändert und die Marke um einen kleingedruckten beschreibenden Zusatz ergänzt wird.…
OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 1122-1123 (Beschluss vom 15.06.2015, 6 W 61/15)
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