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WRP 2015, 461
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Unternehmen und einem Rechtsanwalt (Beschluss vom 28.01.2015, 6 W 4/15)

Zwischen einem Unternehmen, das urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen hat, und einem Rechtsanwalt, der in einem Internetartikel hierüber berichtet und den Vorwurf der „Abzocke“ erhebt, besteht kein (mittelbares) Wettbewerbsverhältnis.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 461-463 (Beschluss vom 28.01.2015, 6 W 4/15)

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