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WRP 2022, 81
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Keine Irreführung durch Berufen auf Anscheinsbeweis bei abhandengekommener EC-Karte (Urteil vom 30.09.2021, 6 U 68/20)

Ein Zahlungsdienstleister verstößt nicht gegen § 675w S. 4 BGB, wenn er die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises erbringt, indem er darlegt, dass die Sicherheitsmerkmale von Zahlungskarten praktisch unüberwindbar sind.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2022, 81-82 (Urteil vom 30.09.2021, 6 U 68/20)

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