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WRP 2015, 595
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Keine systematische Nachahmung bei fehlender Übernahme eines prägenden Logos (Urteil vom 20.01.2015, 11 U 101/12)

Die Übernahme von verschiedenen kombinierbaren Gestaltungselementen begründet nicht den Vorwurf der systematischen Nachahmung, sofern der die wettbewerbliche Eigenart maßgeblich begründende Namenszug nicht übernommen wird. Jedenfalls in Fällen eines prominent angebrachten Logos, welches nicht übernommen wird, scheidet auch eine Rufausbeutung/Herkunftstäuschung aus. Erstbegehungsgefahr entfällt, …

OLG Frankfurt a. M., WRP 2015, 595-598 (Urteil vom 20.01.2015, 11 U 101/12)

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