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WRP 2015, 593
OLG Karlsruhe 
Wettbewerbsrecht: LED-Fahrradleuchten (Urteil vom 12.12.2014, 4 U 45/14)

Für die Unzulässigkeit des Angebots von LED-Fahrradleuchten ohne das erforderliche amtliche Prüfzeichen reicht es aus, dass diese objektiv als Fahrradleuchten angeboten und so auch verwendet werden können. Ein Hinweis, dass die Leuchten nicht nach der deutschen StVZO zugelassen sind, reicht im Hinblick auf dieses objektive Verbot des Anbietens nicht aus. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

OLG Karlsruhe, WRP 2015, 593-595 (Urteil vom 12.12.2014, 4 U 45/14)

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