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WRP 2022, 887
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Irreführung durch eigenen Bericht in „Presseschau“ eines Mitbewerbers (Beschluss vom 04.04.2022, 6 W 8/22)

Der Verkehr erwartet von einer „Presseschau“ eine Zusammenstellung von Berichten von unabhängigen Presseorganen, nicht eine eigene Pressemitteilung eines Mitbewerbers selbst. Diese Unterscheidung ist für den Verkehr auch erheblich, weil er der Berichterstattung der Presse, der eigene Sorgfaltspflichten obliegen, größeres Vertrauen entgegenbringt als der Äußerung eines Mitbewerbers.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2022, 887-888 (Beschluss vom 04.04.2022, 6 W 8/22)

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