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WRP 2022, 889
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Unlautere Nachahmung von Rahmenmodulen (Urteil vom 31.03.2022, 6 U 191/20)

Bei der Frage nach dem Gegenstand des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes ist von der Verkehrsauffassung auszugehen. Ebenso bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, ob eine Gesamtheit von Erzeugnissen Schutz genießt, weil ihr als solche wettbewerbliche Eigenart zukommt.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2022, 889-894 (Urteil vom 31.03.2022, 6 U 191/20)

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