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WRP 2015, 906
Hanseatisches OLG Hamburg 
Wettbewerbsrecht: Kerngleichheit bei abgewandelter Arzneimittelwerbung (Beschluss vom 28.04.2015, 3 W 32/15)

Eine Kerngleichheit zweier wegen Irreführung angegriffener Verletzungshandlungen kann dann, wenn der jeweils auf die konkrete Verletzungsform Bezug nehmende Unterlassungsanspruch mit der Bewirkung der nämlichen Fehlvorstellung begründet wird, unabhängig davon bestehen, ob in dem einen Fall die angegriffene Werbeangabe im Antrag gesondert angeführt oder im anderen Fall die konkrete Verletzungsform antragsgegenständlich ist, …

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2015, 906-908 (Beschluss vom 28.04.2015, 3 W 32/15)

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