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WRP 2016, 367
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsverhältnis zwischen Elektroinstallationsunternehmen und Stromnetzbetreiber, Absatzförderungszusammenhang (Beschluss vom 15.12.2015, 6 W 95/15)

Verweigert ein Stromnetzbetreiber die Installation eines Stromzählers mit der Begründung, der von einem Elektroinstallationsunternehmen zuvor angebrachte Zählerschrank habe nicht die vorgeschriebene Höhe, begründet dies kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen beiden Unternehmen; das Verhalten des Stromnetzbetreibers kann in diesem Fall regelmäßig auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Drittabsatzförderungszusammenhangs als gegen das Elektroinstallationsunternehmen gerichtete geschäftliche Handlung im Sinne von § 2 Abs. …

OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 367-368 (Beschluss vom 15.12.2015, 6 W 95/15)

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