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WRP 2016, 1049
LG Köln 
Wettbewerbsrecht: Einhaltung einer Unterlassungsverpflichtung (Beschluss vom 06.05.2016, 31 O 196/14 SH II)

Dem Chefarzt einer Klinik, dem per Urteil die Werbung mit „Handchirurgie“ im Internet untersagt wurde, obliegen besondere Kontrollpflichten. Er muss sich Kenntnis über die im Eingangsbereich der Klinik befindlichen Flyer verschaffen, die ebenfalls den Hinweis auf „Handchirurgie“ enthalten. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

LG Köln, WRP 2016, 1049 (Beschluss vom 06.05.2016, 31 O 196/14 SH II)

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