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WRP 2016, 1049
OLG Stuttgart 
Zivilrecht/Wettbewerbsrecht: Unterlassungsvertrag (Urteil vom 21.04.2016, 2 U 162/15)

Ein Unterlassungsvertrag unterliegt nicht der AGB-Kontrolle, jedenfalls dann nicht, wenn der Unterlassungsgläubiger in der Abmahnung dem Unterlassungsschuldner ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, eine von der vorgeschlagenen abweichende Unterlassungserklärung abzugeben.

OLG Stuttgart, WRP 2016, 1049 (Urteil vom 21.04.2016, 2 U 162/15)

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