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WRP 2016, 913
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Wiederholungsgefahr bei belästigender Werbung (Urteil vom 11.03.2016, 15 O 234/15)

Macht ein klagebefugter Wettbewerbsverband einen Unterlassungsanspruch aufgrund eines Verstoßes gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG geltend, räumt eine Unterlassungserklärung, die lediglich auf konkrete E-Mail-Adressen bezogen ist, die Wiederholungsgefahr nicht aus. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Berlin, WRP 2016, 913 (Urteil vom 11.03.2016, 15 O 234/15)

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