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WRP 2016, 913
OLG Frankfurt a. M. 
Zivilrecht/Verfahrensrecht: Zuständigkeitsstreitwert bei Unterlassungsklage gegen E-Mail-Werbung (Beschluss vom 02.03.2016, 6 W 9/16)

Der Zuständigkeitsstreitwert für eine gegen die Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung gerichtete, auf §§ 823, 1004 BGB gestützte Unterlassungsklage liegt im Regelfall unter 3.000,– €; zuständig ist daher das Amtsgericht.

OLG Frankfurt a. M., WRP 2016, 913 (Beschluss vom 02.03.2016, 6 W 9/16)

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