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WRP 2017, 69
BGH 
Wettbewerbsrecht: Arbeitnehmerüberlassung (Urteil vom 23.06.2016, I ZR 71/15)

Die sozialpolitischen Zwecken dienende Regelung des § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG über die Erlaubnispflicht für Arbeitnehmerüberlassung weist weder in Bezug auf den Absatzmarkt der Arbeitsleistungen der Leiharbeitnehmer noch in Bezug auf den Beschaffungsmarkt der Arbeitskraft von Leiharbeitnehmern eine wettbewerbsbezogene Schutzfunktion auf.

BGH, WRP 2017, 69-74 (Urteil vom 23.06.2016, I ZR 71/15)

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