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WRP 2017, 999
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Getränke in Spielhallen (Urteil vom 20.04.2017, 6 U 59/16)

Die Abgabe von Getränken in einer Spielhalle zum Preis von lediglich 0,50 € verstößt gegen das Zuwendungsverbot aus § 8 Abs. 3 HessSpielHG. Maßstab dabei sind die Marktpreise vergleichbarer Gastronomiebetriebe und nicht etwa Getränkepreise in anderen Spielhallen. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)

OLG Frankfurt a. M., WRP 2017, 999-1000 (Urteil vom 20.04.2017, 6 U 59/16)

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