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WRP 2017, 744
LG Münster 
Wettbewerbsrecht: Getränkelieferung am Sonntag (Urteil vom 12.01.2017, 022 O 93/16)

Die Auslieferung von Getränken an Sonn- und Feiertagen, die über das Internet bestellt werden können, stellt eine öffentlich bemerkbare Arbeit dar und ist geeignet, die äußere Ruhe des Sonn- und Feiertages zu stören. § 3 FeiertagG NW stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG dar.

LG Münster, WRP 2017, 744-747 (Urteil vom 12.01.2017, 022 O 93/16)

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