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WRP 2016, 663
LG Berlin 
Wettbewerbsrecht: Gewerberegistrat (Urteil vom 03.12.2015, 91 O 62/15)

Das Versenden von Angebotsformularen für Eintragungen in einem Gewerbeverzeichnis, bei denen der Angebotscharakter nicht hinreichend klar und deutlich erkennbar ist, stellt eine Verschleierung im Sinne von § 4 Nr. 3 und § 5 UWG dar.

LG Berlin, WRP 2016, 663 (Urteil vom 03.12.2015, 91 O 62/15)

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