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WRP 2019, 1228
LG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsrecht: Medical Beauty Lounge (Urteil vom 28.05.2019, 3-06 O 102/18)

Begriffe wie „medical beauty lounge“, „medizinische Therapie“ oder „Medizinkosmetikerinnen“ in der Werbung für ein Kosmetikstudio erwecken den unzutreffenden Eindruck, es könnten dort medizinische Leistungen erbracht werden. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)

LG Frankfurt a. M., WRP 2019, 1228-1229 (Urteil vom 28.05.2019, 3-06 O 102/18)

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