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WRP 2016, 454
BGH 
Wettbewerbsrecht: Smartphone-Werbung (Urteil vom 17.09.2015, I ZR 92/14)

a) Die durch Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG verbotene Irreführung über die unzureichende Bevorratung kann nicht nur durch hinreichende Aufklärung über die tatsächlichen Verhältnisse (den unzulänglichen Warenvorrat), sondern auch durch Einwirkung auf die relevanten Tatsachen selbst (Sicherstellung einer hinreichenden Lagerhaltung) vermieden werden.

BGH, WRP 2016, 454-458 (Urteil vom 17.09.2015, I ZR 92/14)

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