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WRP 2015, 191
BGH 
Wettbewerbsrecht: Wir zahlen Höchstpreise (Urteil vom 03.07.2014, I ZR 84/13)

Auch bei einer Spitzenstellungswerbung besteht für eine Beweiserleichterung zugunsten des Klägers kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann.

BGH, WRP 2015, 191-192 (Urteil vom 03.07.2014, I ZR 84/13)

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